Notariat

Niggli & Huber

Unsere Fachgebiete

Gerne übernehmen wir für Sie sämtliche Rechtsgeschäfte, die nach Gesetzesvorschrift der Form der öffentlichen Beurkundung bedarf. Die Beurkundung hat im Kanton Luzern stattzufinden. Bei reinen Grundstückgeschäften muss sich die Liegenschaft im Kanton Luzern befinden. Nebst den hier aufgelisteten Themenbereichen finden Sie weitere Information auf dem unten stehenden Link oder beantworten wir Ihnen auf Anfrage.

Erbrecht und Nachlassplanung

  • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung aufsetzen und öffentlich beurkunden
  • Testamente und Erbverträge erarbeiten, allenfalls unter Einbezug der Familienangehörigen und öffentlich beurkunden
  • Nachfolgeregelung im Unternehmen treffen
  • Willensvollstreckungen

Immobiliarsachenrecht

  • Parzellierungen
  • Dienstbarkeitsbereinigung mit Neuerrichtung von Dienstbarkeiten
  • Errichtung von Baurechten
  • Kauf- und Tauschgeschäfte sowie Schenkungen
  • Rechtsgeschäfte betreffend Grundpfandrechte

Handelsrecht

  • Neugründung von Gesellschaften
  • Organisation und Umstrukturierung (nach FusG)
  • Gesellschaftsverträge
  • Reglementierungen und Statuten
  • Personalmutationen

Familien- und Konkubinatsrecht sowie eingetragene Partnerschaft

  • Ermittlung der Ausgangslage und Eruierung der Planungsziele
  • Massgeschneiderte Lösung unter Berücksichtigung der Vermögenstruktur (gemeinsames Eigenheim, Familienunternehmen, Versicherungen) ausarbeiten
  • Redaktion von (öffentlich zu beurkundenden) Ehe- oder Vermögensverträgen

Gerne beraten wir Sie persönlich

Kontakt

Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Luzern

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