Niggli & Huber
Gerne übernehmen wir für Sie sämtliche Rechtsgeschäfte, die nach Gesetzesvorschrift der Form der öffentlichen Beurkundung bedarf. Die Beurkundung hat im Kanton Luzern stattzufinden. Bei reinen Grundstückgeschäften muss sich die Liegenschaft im Kanton Luzern befinden. Nebst den hier aufgelisteten Themenbereichen finden Sie weitere Information auf dem unten stehenden Link oder beantworten wir Ihnen auf Anfrage.